AGB

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Impressum

 

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AGBs

Johanna Ehses
EmployerBranding360

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle zwischen, der
  2. Johanna Ehses EmployerBranding360, Robert-Koch-Str. 12, 64297 Darmstadt (im Folgenden Auftragnehmer),
    und Kunden von Johanna Ehses EmployerBranding360 (im Folgenden Auftraggeber) geschlossenen Verträge.
    Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
  3. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
  4. Abweichende, vom Auftraggeber gestellte Bedingungen akzeptiert der Auftragnehmer nicht.
    Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
  5. Der Auftraggeber verpflichten sich hiermit, diese Geschäftsbedingungen auch den vom Auftraggeber
    benannten TeilnehmerInnen des gebuchten Programms zur Kenntnis zu bringen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Mit der Darstellung und Bewerbung von Artikeln im Internet-Auftritt des Auftragnehmers wird kein bindendes Angebot zur Erbringung
    dort beschriebener Dienstleistungen abgegeben.
  2. Macht der Auftragnehmer auf Anfrage hin dem Auftraggeber ein Angebot für eine oder mehrere unserer Dienstleistungen
    (auch „Programm“ genannt), hält der Auftragnehmer sich an sein Angebot für die Dauer von zwei Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
  3. Erteilt der Auftraggeber de Auftragnehmer einen Auftrag, ist der Auftraggeber für die Dauer von zwei Wochen dessen Auftrag gebunden.
    Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung in Textform.
  4. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen behält sich der Auftragnehmer das Eigentum, Urheber- und sonstige Rechte vor.
    Dritten dürfen die Unterlagen nur nach unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden.
  5. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (insbesondere per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
  6. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 3 Gegenstand des Vertrags

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer je nach Vertragsabschluss die Durchführung folgender Dienstleistungen:

Employer Branding Mentoring / Coaching (i.d.R. 1 – 2 Wochen)
Karriereseitenausbau (i.d.R. 2 – 5 Monate)
Social Media Strategie (i.d.R. 2 – 5 Monate)
Arbeitgebermarkenausbau (i.d.R. 2 – 4 Wochen)

    § 4 Weisungsfreiheit

    Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.

    § 5 Vertragsbestandteile

    Als Vertragsbestandteile gelten:

    – die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers
    – das Angebot des Auftragnehmers
    – im Übrigen die Bestimmungen des BGB

    § 6 Preise

    Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise, zu denen die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe hinzukommt. Bei einer Änderung der Umsatzsteuer ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Preise entsprechend anzupassen.

    § 7 Zahlungsbedingungen

    1. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind 14 Tage nach Zugang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig.
    2. Die Zahlungen sind ausschließlich per Rechnung möglich.
    3. Die Zahlungen können in monatlichen Raten gezahlt werden. Die monatlichen Raten betragen jeweils ein sechstel des Gesamtbetrages.

    § 8 Verzug

    1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Auftraggeber beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers umfassend erbracht wurden.
    2. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
    3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der Auftraggeber aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

    § 9 Vertragslaufzeit

    1. Die Vertragslaufzeit wird individuell festgelegt.
    2. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
    3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, nicht automatisch.
    4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    § 10 Leistungen – Subunternehmer – Trainerwechsel

    1. Der Umfang der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem Angebot, § 2 (2) der AGB.
    2. Wie bei jedem Bildungsangebot hängt der Erfolg des Programms auch von der Teilnahme, dem Interesse und der Lernbereitschaft des Teilnehmers ab. Der Auftragnehmer kann keinen Lernerfolg garantieren.
    3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise an Subunternehmer, insbesondere freie TrainerInnen, zu vergeben. Hiervon bleiben die Verpflichtungen dem Auftraggeber gegenüber unberührt.
    4. Der Auftragnehmer behält sich jederzeit vor, von ihm eingesetzte TrainerInnen durch mindestens gleich qualifizierte TrainerInnen zu ersetzen.

    § 11 Technische Voraussetzungen

    1. Wird das Programm online durchgeführt, setzt der Autragnehmer übliche Online-Anwendungen wie Videokonferenz-Programme ein. Der Auftraggeber bzw. die von ihm angemeldeten TeilnehmerInnen müssen zur Teilnahme am Programm diese Online-Anwendungen ebenfalls einsetzen. Außerdem benötigen die TeilnehmerInnen für Online-Veranstaltungen mindestens die folgende technische Ausstattung:- eine Internetverbindung, in der Regel mit einer Bandbreite von mind. 10 Mbit/s-Download und 1 Mbit/s-Upload
      – eine EDV-Hardware (Laptop, Computer) mit Tonausgabe, Mikrofon und Kamera
      – eine zum Zeitpunkt der Veranstaltung übliche Browser-Software
      – ggf. Registrierungen innerhalb der verwendeten Online-Anwendungen
    2. Für die Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit der Ausstattung der TeilnehmerInnen, z. B. von Hard- und Software, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Wenn die Ausstattung zum Programm nicht bereitstehen oder nicht funktionieren sollte, ist das vom Auftraggeber versäumte Programm dessen ungeachtet von ihm zu bezahlen.

    § 12 Sach- und Rechtsmängel

    1. Bei etwaigen Sach- oder Rechtsmängeln gelieferter Materialien oder des Programms stehen dem Auftraggeber alle nach den gesetzlichen Bestimmungen bestehenden Rechte zu. Dies bedeutet, dass er in erster Linie Nacherfüllung, d. h. nach Ihrer Wahl Nachlieferung oder Mangelbeseitigung, verlangen kann. Bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ist der Auftraggeber berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten.
    2. Für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in § 12 vorgesehenen Beschränkungen und Ausschlüsse.

    § 13 Schadensersatz – Rücktritt

    1. Verletzt der Auftragnehmer eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis oder erbringt er die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet, kann der Auftraggeber unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.
    2. Der Auftraggeber kann vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn Pflichtverletzung des Auftragnehmers unerheblich ist.
    3. Der Auftragnehmer ist ungeachtet der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn- der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält und die Pflichtverletzung erheblich ist,
      – er falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder
      – die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung nicht verfügbar ist. In diesem Fall verpflichten sich der Auftragnehmer, den Auftragnehmer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und die von ihm erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

    § 14 Ausfall im Krankheitsfall

    1. Bei einem Krankheitsfall verpflichtet sich der Auftragnehmer sich, um eine adäquate Vertretung zu finden. Gelingt es dem Auftragnehmer nicht, eine Vertretung zu finden, verpflichtet er sich, den Auftragnehmer umgehend über den Ausfall zu informieren.
    2. Bei Trainings-Ausfällen, die durch den Auftraggeber verschuldet sind (durch Urlaub, Krankheit, Abwesenheit der TeilnehmerInnen), hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatz der ausgefallenen Stunden.

    § 15 Urheberrecht

    Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

    Der Auftraggeber erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehemrs Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Kursmaterialien und/oder Live-Trainings zu machen. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

    § 16 Referenznennung

    Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber namentlich in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie dessen Bildnis. Der Auftragnehmer ist zur Nennung nicht verpflichtet.

    § 17 Haftung

    1. Der Auftragnehmer haftet, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
    2. Sofern der Auftragnehmer gemäß Absatz 1 für einfache Fahrlässigkeit haften, ist dessen Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen er nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
    3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder wenn der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
    4. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten  Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter vom Auftragnehmer, deren er sich zur Vertragserfüllung bedient.

    § 18 Datenschutz

    1. Der Auftragnehmer erhebt und speichert für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Auftraggebers sowie die Daten der von dessen angemeldeten TeilnehmerInnen. Bei der Verarbeitung personenbezogenen Daten werden die gesetzlichen Bestimmungen beachtet. Einzelheiten findet der Auftraggeber in der im Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung.
    2. Der Auftraggeber erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu ihm gespeicherten Daten.

    § 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Wenn der Auftraggeber den Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand Darmstadt; der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

    § 20 Alternative Streitbeilegung

    1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
    2. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

    § 21 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung des Vertrages, eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung oder eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Vertragspartner vereinbaren für diesen Fall anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke die Geltung der gesetzlichen Vorschriften.

    § 22 Sonstige Bestimmungen

    1. Der vorliegende Vertrag nebst zugehörigen Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.
    2. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Dienstvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
    3. Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB.
    4. Dieser Vertrag ist ohne Unterschrift gültig.

     

     

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